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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vereinfacht exist-Gründungsförderung

25.11.2025 |Bundesweit, Finanzierung/Förderung
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das exist-Programm für innovative Gründungen spürbar entbürokratisiert. Anträge können nunmehr rein digital gestellt werden, Bescheide wird es ebenfalls digital geben. Dazu kommen weitere Erleichterungen.

Parlamentarische Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann MdB: „Gründerinnen und Gründer brauchen keine komplizierten Formulare und Antragsverfahren, sondern klare Prozesse und schnelle Entscheidungen. Wir wollen mit schlankeren Verfahren bei exist Maßstäbe für eine moderne, digitale Förderpolitik setzen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in welchem innovative Teams noch schneller ihre Geschäftsideen zur Marktreife bringen können.“

Die konkreten Verbesserungen im Überblick:

  • Digitalisierung: Mit dem Wegfall des Schriftformerfordernisses kann die Antragstellung nun vollständig digital erfolgen. Auch Bescheide werden digital ausgestellt und übermittelt.
  • Weniger Antragsunterlagen: Beim exist-Gründungsstipendium wurde die Anzahl der Antragsformulare halbiert. Der notwendige Umfang des Ideenpapiers wurde deutlich reduziert. Dies vereinfacht den Aufwand bei den Gründerinnen und Gründern und ermöglicht einen niederschwelligeren Zugang zum Programm.
  • Mehr Pauschalen: Sachmittel können beim exist-Gründungsstipendium und bei exist Women pauschal beantragt und abgerechnet werden. Einzelne Ausgabenbelege müssen nicht mehr eingereicht werden. Dies vereinfacht den administrativen Aufwand bei der Umsetzung der Projekte.
  • Vereinfachte Projektdurchführung: Die Auflagen und Meilensteine während der Projektlaufzeit wurden in den Förderlinien exist-Gründungsstipendium und exist-Forschungstransfer reduziert. Bei den Hochschulen und Gründungsteams verringert sich dadurch der Dokumentationsaufwand erheblich.
  • Transparente Kommunikation: Eine neue, benutzerfreundliche Webseite und eine klare Kommunikation der Anforderungen tragen dazu bei, dass Gründerinnen und Gründer die notwendigen Schritte zum Erhalt der Förderung schneller verstehen.
  • Neue IP-Dealdatenbank: Viele wissenschaftsbasierte Gründungen benötigen den Zugriff auf z.B. Patente, die bei Hochschulen liegen. Eine vom BMWE beauftragte und von der Technischen Universität Berlin umgesetzte IP-Dealdatenbank soll zur Transparenz in der Bewertung von Schutzrechten und Know-how beitragen.

Weitere Informationen und Quelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie