Zum Inhalt (Eingabetaste) Zum Hauptmenü (Eingabetaste) Zum Untermenü und Zusatzinformationen (Eingabetaste) Zum allgemeinen Seitenmenü (Eingabetaste)
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründungsinteressierte, die das achtzehnte Lebensjahr abgeschlossen sowie in NRW ihren Wohnsitz haben und
Das Stipendium kann bei der Geburt eines Kindes um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.
Die Antragstellung erfolgt über eines der akkreditierten Gründungsnetzwerke.
Weitere Informationen:
Gründungsstipendium NRW