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Förderung der Gründungskultur an Hochschulen
Die ESC-Universitäten haben zentrale Einrichtungen nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) geschaffen und dort die Gründungsunterstützung bzw. den Gründungsservice angesiedelt. Diese feste organisatorische Verankerung auf Hochschulebene stellt die Gründungsunterstützung auf Dauer und ermöglicht eine aktive Professionalisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlang des Bedarfes der Gründerinnen und Gründer.
Praxisbeispiele für Zentrale Betriebseinheiten mit Gründungszentrum: